Unter Kreditwürdigkeitsprüfung versteht man die Prüfung eines Schuldners auf Kreditwürdigkeit. Dieser Vorgang ist bei Kreditvergaben von Banken allgemein verbindlich in § 18 Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Insbesondere für Kredite an einen Kreditnehmer über 750.000 EUR ist diese Prüfung für die Banken verpflichtend und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen deren jährlichen Prüfungen der Kreditinstitute entsprechend überwacht.
Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit sollte allerdings auch schon bei Krediten geringeren Volumens stattfinden.
Morison Köln führt, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, auf Anfrage Kreditwürdigkeitsprüfungen für Sie durch. Wir beraten Sie aber auch gerne bei der Aufstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Analysen, die zur Erlangung eines Kredits angefordert werden.