Prüfung von going-concern Prämissen

Sowohl die Aufstellung von Fortbestehensprognosen, als auch der gesamte Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegung erfordern in Krisenzeiten die Überprüfung von Going Concern-Prämissen.

Die Verantwortung hierfür unterliegt der Unternehmensleitung/der Geschäftsführung.

Vielfach verlangen Dritte, z. B. Banken, dass die von der Unternehmensleitung/Geschäftsführung aufgestellten Going Concern-Prognosen von sachverständigen Dritten geprüft werden.

Hierin liegt unsere Aufgabe im Rahmen der Wirtschaftsprüfung.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Christoph Hillebrand

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Kai Nowak

Kai Nowak

Steuerberater

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