Sowohl die Aufstellung von Fortbestehensprognosen, als auch der gesamte Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegung erfordern in Krisenzeiten die Überprüfung von Going Concern-Prämissen.
Die Verantwortung hierfür unterliegt der Unternehmensleitung/der Geschäftsführung.
Vielfach verlangen Dritte, z. B. Banken, dass die von der Unternehmensleitung/Geschäftsführung aufgestellten Going Concern-Prognosen von sachverständigen Dritten geprüft werden.
Hierin liegt unsere Aufgabe im Rahmen der Wirtschaftsprüfung.