Prüfung der Rechnungslegung für Gläubiger und Gerichte

Für die vom Insolvenzverwalter aufgestellten Rechnungslegungswerke haben Gläubiger und Gerichte ein Prüfungsrecht. Als ausgewiesene Fachleute auf diesem Gebiet unterstützen wir diese, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, bei der Prüfung der Rechnungslegung.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Kai Nowak

Gesellschafter - Geschäftsführer

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