Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterliegt das Unternehmen auch der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung. Dabei soll die Vermögensübersicht für die Gläubiger und das Insolvenzgericht erleichtert werden. Ferner soll die handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung beibehalten werden. Dies erfordert ein duales Rechnungslegungssystem unter Berücksichtigung aller relevanten Bestimmungen des Insolvenz-, Handels- und Steuerrechts.
Unser Aufgabengebiet umfasst, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, die Erfüllung der Informationspflichten und die Betreuung unserer Mandanten bei der internen und externen Rechnungslegung.