Handelsrechtliche Rechnungslegung - Prüfung von going-concern

Das deutsche Handelsrecht geht grundsätzlich von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, Going Concern.

Going Concern hat nicht nur Einfluss auf den Ansatz von Vermögen und Schulden, sondern auch in hohem Maße auf die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände.

Die Bilanzierung nach dem Going Concern-Prinzip erfordert einen routinierten Umgang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und Erfahrung in der Jahresabschlusstechnik.

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Handelsrechtlichen Rechnungslegung.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen