In der Regel werden wir für Sie als Mandanten als klarer Interessenvertreter tätig. Unsere Argumentation ist so aufgebaut, dass Ihre Interessen bestmöglichst durchgesetzt werden.
Daneben sind wir als Schiedsgutachter in den Fällen tätig, die zum einen gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen vertraglich vereinbart sind. Beispiele hierfür sind:
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidungen
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
Wesentlicher Inhalt unserer Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsprüfung ist dann die Feststellung eines objektivierten Wertes z. B. eines objektivierten Unternehmenswertes.