Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen

Unter einer prüferischen Durchsicht versteht man eine betriebswirtschaftliche Prüfung, die sich hinsichtlich ihres Umfanges wesentlich von einer Jahresabschlussprüfung unterscheidet. Prüferische Durchsichten bieten sich insbesondere für die Unternehmen an, die nicht zur Durchführung einer Jahresabschlussprüfung nach handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind. Inhaltlich beschränkt sich die prüferische Durchsicht in erster Linie auf Befragungen und analytische Beurteilungen. Der Wirtschaftsprüfer erteilt aufgrund der durchgeführten prüferischen Durchsicht eine Bescheinigung, in der er das Ergebnis seiner Tätigkeiten zusammenfasst.

Struktur und Inhalt einer Bescheinigung zur prüferischen Durchsicht

Die Bescheinigung zur prüferischen Durchsicht sollte folgende Elemente beinhalten:

Überschrift und Einleitung

Die Überschrift sollte klar anzeigen, dass es sich um eine Bescheinigung zur prüferischen Durchsicht handelt.
In der Einleitung wird der Umfang der prüferischen Durchsicht, einschließlich der zu prüfenden finanziellen Informationen und des betrachteten Zeitraums, spezifiziert.

Verantwortlichkeit des Managements

Ein Abschnitt, der klarstellt, dass das Management des Unternehmens für die Erstellung und Fairness der finanziellen Informationen verantwortlich ist.

Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers

Hier wird erklärt, dass die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers darin besteht, eine moderate Sicherheit darüber zu erlangen, dass die finanziellen Informationen frei von wesentlichen Fehlern sind.
Es wird beschrieben, dass die prüferische Durchsicht nicht alle Prüfungshandlungen einer vollständigen Abschlussprüfung umfasst und daher der Wirtschaftsprüfer keinen Prüfungsmeinung ausdrückt.

Reichweite der prüferischen Durchsicht

Eine Beschreibung der durchgeführten Prüfungshandlungen, die typischerweise analytische Verfahren und Befragungen des Managements umfassen.

Ergebnis der prüferischen Durchsicht

Der Wirtschaftsprüfer teilt das Ergebnis der prüferischen Durchsicht mit, typischerweise in der Formulierung, dass nichts darauf hindeutet, dass die finanziellen Informationen wesentliche Fehlinterpretationen enthalten.

Datum und Unterschrift

Die Bescheinigung wird mit dem Datum der Fertigstellung und der Unterschrift des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft versehen.

Adressierung

Die Bescheinigung wird in der Regel an das Management oder den Aufsichtsrat des Unternehmens adressiert, kann aber auch für die allgemeine Veröffentlichung bestimmt sein.

Die prüferische Durchsicht erhöht die Glaubhaftigkeit Ihres Jahresabschlusses und stärkt das vertrauen in Ihr Unternehmen. Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der prüferischen Durchsicht.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen

Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen