Schutzschirm­verfahren

Das Schutzschirmverfahren eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, die Vorbereitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten.

Ziel dieser besonderen Form des Insolvenzverfahrens ist es, das betreffende Unternehmen unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts mithilfe eines dezidierten Insolvenzplans zu sanieren. Besonderheit des Schutzschirmverfahrens: Von Beginn an wird das Verfahren durch einen Gläubigerausschuss mitgestaltet und mitbestimmt. Dieses Gremium setzt sich aus den wichtigsten Gläubigern zusammen und hat beispielsweise das Recht, einen Sachwalter vorzuschlagen.

Die Erfahrung zeigt, dass Schutzschirmverfahren deutlich schneller ablaufen als Regelinsolvenzverfahren. In Abhängigkeit von Art und Qualität der Vorbereitung ist die Sanierung vielfach schon nach neun Monaten abgeschlossen – die operative Umsetzung erfordert in der Regel jedoch deutlich mehr Zeit.

Voraussetzung für die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens ist die allgemeine Zahlungsfähigkeit bei Antragstellung, sodass sich betroffene Unternehmen freiwillig unter den Schutzschirm des Insolvenzrechts begeben können. Zudem muss ein sachverständiger Dritter bestätigen, dass sowohl die Sanierungs- als auch eine Fortführungswürdigkeit des betreffenden Unternehmens auf Grundlage eines existierenden Konzepts gegeben ist.

Im Rahmen unserer Sanierungsberatung und unter Berücksichtigung aller Erfordernisse beraten und begleiten wir Sie gerne durch das komplexe Schutzschirmverfahren.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Kai Nowak

Gesellschafter - Geschäftsführer

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