Zahlungsfähigkeits­prüfung

Neben der Überschuldung gilt im insolvenzrechtlichen Sinne die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzantragsgrund.

Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist eine zeitraumbezogene Liquiditätsbetrachtung.

Wir unterstützen Sie bei der Aufstellung einer solchen Finanzplanrechnung, helfen Ihnen bei Feststellung von Zahlungsunfähigkeit Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

Wir begleiten Sie im Rahmen der Wirtschaftsprüfung in die Kreditgespräche mit Gläubigern und Banken.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Kai Nowak

Gesellschafter - Geschäftsführer

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