Wirtschaftlichkeits­prüfung

In vielen Fällen ist der Erfolg einer Maßnahme von deren Wirtschaftlichkeit geprägt. Bevor die Verpflichteten oder Dritte den Maßnahmen zustimmen, muss die Wirtschaftlichkeit von einem unabhängigen Dritten überprüft werden. Genauso ist es dann erforderlich, in der Folgezeit die Wirtschaftlichkeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu dokumentieren.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind im Einzelnen:

  • Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen
  • Investitionsrechnungen
  • Überprüfung von Pflegesätzen
  • Verwendungsnachweisprüfung bei öffentlichen Zuschüssen

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen