Überschuldungs­prüfung

In Literatur und Praxis existieren die verschiedensten Begriffe der Überschuldung. Man spricht von bilanzieller Überschuldung, von insolvenzrechtlicher Überschuldung oder wirtschaftlicher Überschuldung.

Wir prüfen, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, nicht nur die Konsequenzen bilanzieller Überschuldung im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen, sondern erstellen auch für Sie einen Überschuldungsstatus im insolvenzrechtlichen Sinne.

Hierbei wird im Rahmen der so genannten 2-stufigen Überschuldungsprüfung im ersten Schritt eine Fortbestehensprognose aufgestellt, die dann die Wertansätze im Überschuldungsstatus bestimmt.

Dieser insolvenzrechtlich gestützte Überschuldungsstatus kann dann gegenüber Geschäftsführung, Gesellschaftern als auch gegenüber Dritten als Argumentationshilfe genutzt werden.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Kai Nowak

Gesellschafter - Geschäftsführer

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