Prüfung nach Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)

Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) kommen bei allen denkbaren Zusammenführungen und Aufteilungen von Unternehmen(steilen) nach dem Umwandlungsgesetz in Betracht. Im Einzelnen sind dies die Verschmelzung, die Auf- und Abspaltung, der Formwechsel sowie die Vermögensübertragung.

Häufigste Prüfungsart ist die sogenannte Verschmelzungsprüfung, die – wie der Name schon sagt – bei der Verschmelzung zweier Unternehmen durchzuführen ist. Gegenstand dieser Prüfung ist primär der Verschmelzungsvertrag im Hinblick auf seine Vollständigkeit, die Richtigkeit seiner Angaben sowie die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Anteile.

Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung von Umwandlungsfällen prüfen wir die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse und die Angemessenheit der Umtauschverhältnisse der an der Umwandlung beteiligten Anteile. Wie nach berufsständischen Grundsätzen erforderlich, erläutern wir in einem gesonderten Bericht den Umwandlungsvorgang und beurteilen die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses.

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