Prüfung von Insolvenzplänen

Die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens erfordert, dass die am Verfahren beteiligten Gruppen dem Insolvenzplan zustimmen.

Je höher die Zustimmungsquote, je höher die Chance auf eine erfolgreiche Umsetzung.

Vor diesem Hintergrund beauftragen einzelne Gläubiger oder Gläubigergruppen oft einen Sachverständigen, den Insolvenzplan auf Plausibilität und Durchführbarkeit zu prüfen.

Hier agieren wir, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, als sachverständiger Gutachter.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Kai Nowak

Gesellschafter - Geschäftsführer

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