In vielen Fällen, insbesondere in Sanierungsfällen bietet es sich an, das Kapital der Gesellschaft herabzusetzen (Kapitalschnitt). Hierdurch wird erreicht, dass die Gesellschafter quasi auf einen Anteil ihres Kapitals gegen die Gesellschaft verzichten, so dass sich die Eigenkapitalstruktur verbessert.
Der Kapitalschnitt führt im Unternehmen zu einem außerordentlichen Ertrag der dann mit einem gegebenenfalls vorhandenen Verlustvortrag verrechnet wird.
Bei dem Vorgang der Kapitalherabsetzung überprüfen wir die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Vereinbarung sowie gegebenenfalls, ob die durchgeführten Maßnahmen den tatsächlichen Zweck erfüllen.
Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Prüfungen bei Kapitalerhöhung und -herabsetzung.