Beurteilung der Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat

Nach § 90 AktG hat der Vorstand einer AG umfangreiche Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat. Die Berichtspflichten umfassen

  • Die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung,
  • die Rentabilität der Gesellschaft,
  • den Gang der Geschäfte sowie
  • Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität von erheblicher Bedeutung sein können.


Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung helfen wir Ihnen gerne bei der Konzeption und der Erstellung solcher Berichte. Durch Analysen und Tools helfen wir Ihnen, einen knappen und aussagekräftigen Bericht zu erstellen.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

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