Depotprüfung

Laut Kreditwesengesetz (KWG) sind bei Kreditinstituten, die das Depotgeschäft betreiben, diese Geschäfte in der Regel einmal jährlich zu prüfen. Die Prüfungen beziehen sich unter anderem auf die korrekte Übermittlung von Meldungen an die Bundesanstalt für Finanzwesen (FaFin), auf die korrekte Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute sowie dem Nachkommen der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz. Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Depotprüfung.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

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