In Krisensituationen bleibt das Privatvermögen des Geschäftsführers oft nicht unberührt.
Über Risiken der so genannten Insolvenzverschleppung oder der nicht genauen Trennung von Privat- und Firmenvermögen klären wir unsere Mandanten, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, frühzeitig auf. Dabei stehen die insolvenz- und strafrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund unserer Beratung.