Unter einem Carve-out versteht man die gesellschaftsrechtliche Auslagerung von Geschäftsaktivitäten aus einer Gesellschaft durch Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden z.B. im Wege eines Kaufvertrags oder durch Umstrukturierungen im Rahmen des Umwandlungsgesetzes, wie z.B. Abspaltungen oder Ausgliederungen. Häufig verlangt das Gesetz die Prüfung der Ausgliederungsbilanz durch einen sachkundigen Prüfer.
Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Prüfung von Ausgliederungsbilanzen (Carve-out).