Aktienrechtliche Sonderprüfungen

Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben nach § 2 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen – insbesondere solche von Jahresabschlüssen – durchzuführen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, wie zum Beispiel die verschiedenen Sonderprüfungen, die durch das Aktiengesetz vorgesehen sind. Hierunter fallen

  • Allgemeine Sonderprüfungen nach §§ 142 – 146 AktG,
  • Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258 – 261 AktG,
  • Gründungsprüfungen und
  • Prüfung von Sacheinlagen bei Kapitalerhöhungen,
  • Umwandlungsprüfungen

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Aktienrechtlichen Sonderprüfungen.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

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