Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben nach § 2 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen – insbesondere solche von Jahresabschlüssen – durchzuführen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, wie zum Beispiel die verschiedenen Sonderprüfungen, die durch das Aktiengesetz vorgesehen sind. Hierunter fallen
- Allgemeine Sonderprüfungen nach §§ 142 – 146 AktG,
- Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258 – 261 AktG,
- Gründungsprüfungen und
- Prüfung von Sacheinlagen bei Kapitalerhöhungen,
- Umwandlungsprüfungen
Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Aktienrechtlichen Sonderprüfungen.
Ihre Ansprechpartner
Gert Nacken
Diplom-Kaufmann, Master of Social and Work Psychology, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater