Im Zuge von Börsengängen werden in der Regel Börsenprospekte erstellt, die zur Information von an dem Börsengang interessierter Parteien dienen. In das Börsenprospekt wird regelmäßig auch ein sogenannter „Comfort-Letter“ eines Wirtschaftsprüfers aufgenommen, in dem Ergebnisse gesonderter Untersuchungshandlungen über Finanzangaben des Börsenprospekts zusammengefasst werden. Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie bei den Prüfungen im Zusammenhang mit Börsengängen.