Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, so hat das zuständige Organ des Unternehmens auf Verlangen der Gebietskörperschaft den Abschlussprüfer mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beauftragen. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beinhaltet nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
- der Geschäftsführungsorganisation
- des Geschäftsführungsinstrumentariums
- der Geschäftsführungstätigkeit
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen wird die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im vorgenannten Sinne zunehmend auch als Erweiterung einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung steuerbegünstigter Körperschaften beauftragt. Dies gilt insbesondere bei Caritas- und Fachverbänden sowie bei Einrichtungen, an denen das jeweilige Belegenheitsbistum gesellschaftsrechtlich beteiligt ist.
Unsere Prüfungsdurchführung erfolgt in Anlehnung an den Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 720), der einen Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG beinhaltet. In Abstimmung mit unseren Mandanten kann Art und Umfang der Prüfungstätigkeit bei freiwilliger Beauftragung individuell abgestimmt werden. Beispielhafte Gegenstände der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind
- aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Ihrer Organisation
- Rechnungswesen
- Informationssystem und Controlling
- Problemstellungen aus dem Bereich der Durchführung von Investitionen und ihrer Finanzierung
Aufgrund der Ergebnisse unserer Prüfungshandlungen dokumentieren wir im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung ggf. bestehende Schwachstellen, unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge und bieten Ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung von Änderungsnotwendigkeiten.