Depot/WpHG-Prüfungen

Die Überprüfung der gesetzlich festgelegten Melde- und Anzeigepflichten im Bereich des Wertpapierhandels und der Wertpapierverwahrung muss einmal jährlich von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Dieser überprüft neben der Einhaltung der Kommunikationspflichten des Weiteren die gesetzeskonforme Führung eines Verwahrungsbuches bei Depotgeschäften, die korrekte Begleichung von Forderungen von Hinterlegern sowie den generellen Verhaltensregeln nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Den Umfang der Prüfung entscheidet der Prüfer nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen.

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Depot/WpHG-Prüfungen.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

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