Prüfung des internen Kontrollsystems und von Geschäftsprozess­kontrollen

Die Geschäftsführung eines Unternehmens ist verpflichtet, ein internes Kontrollsystem einzurichten, das insbesondere die Aufgabe besitzt, die Erreichung der Unternehmensziele zu überwachen und das Gesellschaftsvermögen zu sichern. Aktiengesellschaften sind nach dem Aktiengesetz zusätzlich verpflichtet, ein sogenanntes Risikomanagementsystem zu implementieren und prüfen zu lassen. In den USA ist nach verschiedenen spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen (Enron, Worldcom) durch den sogenannten Sarbanes-Oxley Act (SOX 404) zusätzlich die Verpflichtung entstanden, das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem vom Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Die Einrichtung eines geeigneten und effektiven internen Kontrollsystems gewinnt immer stärker an Bedeutung. Global agierende Unternehmen mit komplexen Unternehmensprozessen wie auch kleine und mittelgroße Unternehmen mit überschaubaren Prozessabläufen sind auf ein funktionierendes, effektives internes Kontrollsystem angewiesen.

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung führen freiwillige Prüfungen des internen Kontrollsystems sowie Prüfungen für US-amerikanische Zwecke durch. Gerne beraten wir Sie auch bei der Implementierung und dem Aufbau eines effektiven rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, insbesondere auch für US-amerikanische SOX-Erfordernisse. Unsere Tätigkeiten umfassen je nach Wunsch eine umfassende Beratung, Analyse der Geschäftsprozesse oder die Durchführung prüferischer Testdurchläufe.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen

Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen