Restrukturierung

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, erhalten durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen von Unternehmen (StaRUG)die Möglichkeit, ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren zu nutzen. Es steht Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind, und unternehmerisch tätigen natürlichen Personen offen.

Die Restrukturierung fußt auf einem Plan, der mehrheitlich von den Gläubigern bestätigt werden muss. Abstimmungen über den Restrukturierungsplan erfolgen in Gruppen. Zur Annahme sind Mehrheiten von mindestens 75 Prozent erforderlich. Umfangreiche Gutachten zur Restrukturierung eines Unternehmens sind nicht erforderlich. Während der Restrukturierung verbleibt die Unternehmensleitung in ihrer Verantwortung.

Zur Moderation der Restruktuierungsprozesse ist die Bestellung eines sachverständigen Restrukturierungsbeauftragten sinnvoll. Auf Antrag kann er beispielsweise eine umfassende Vollstreckungs- und Verwertungssperre anordnen.

Im Rahmen unserer Sanierungsberatung unterstützen wir Sie gerne in allen Fragen rund um eine Restrukturierung, sei es im Rahmen der Begleitung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens, der Erstellung von Sanierungsgutachten oder als Restrukturierungsbeauftragter.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Kai Nowak

Gesellschafter - Geschäftsführer

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