Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS

IAS/ IFRS sind die Schlagworte der Zukunft. Durch die Einführung des § 315 a HGB sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet einen Konzernabschluss nach IAS/ IFRS zu erstellen. Nicht börsennotierte Konzerne können wahlweise Ihren Jahresabschluss nach IAS/ IFRS aufstellen. Mit der Einführung des § 315 a HGB hat der deutsche Gesetzgeber auf eine Richtlinie der EU reagiert, die die Einführung von IAS/ IFRS in den europäischen Ländern verpflichtend gemacht hat.

Im europäischen Vergleich ist die Umsetzung des deutschen Gesetzgebers weitestgehend restriktiv. In anderen Ländern der EU ist es bereits heute möglich auch Einzelabschlüsse nach IAS/ IFRS aufzustellen. Aufgrund des globalen Strebens nach weltweit einheitlichen Rechnungslegungsstandards ist mit einem weiteren Vormarsch von IAS/ IFRS in der Zukunft zu rechnen.

Egal, ob Sie heute schon daran interessiert sind, Ihren Konzerabschluss nach IAS/ IFRS aufzustellen, oder ob Sie z. B. verpflichtet sind, ein Konzernpackage nach IAS/ IFRS zu erstellen, beraten wir gerne bei der Umstellung auf IAS/ IFRS. Gerne erstellen wir für Sie den Konzernabschluss nach IAS/ IFRS.

  • Unterstützung bei der Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten
  • Anpassung der IT-Systeme
  • Begleitung bei der Erstellung von Probeabschlüssen
  • Konzeption von Bilanzierungshandbüchern
  • Schulung der Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen
  • Begleitung beim Projektmanagement und der Umstellung unter Einsatz der web-basierten Kommunikationsplattform TRANSITION/IFRS
  • Analyse und Anpassung der Prozesse zur Generierung von Finanzdaten
  • Effizienter Wissenstransfer durch qualitätsgesicherte IFRS-Soll-Vorgaben zu allen wesentlichen Bilanzierungsthemen (Component Evaluations)

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie in allen Belangen der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

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