Prüfung von Rechenschafts­berichten

Unternehmen und andere Institutionen müssen aufgrund eigener Vorgaben oder gesetzlicher Regelungen Rechenschaft legen. So existieren besondere Rechenschaftspflichten für politische Parteien nach dem Parteiengesetz (PartG) und für Kapitalanlagegesellschaften besondere Rechenschaftspflichten gegenüber Teilhabern und Anlegern.

Wesentlicher Inhalt dieser Rechenschaftsberichte ist die Darlegung der Entwicklung in zeitlicher Hinsicht, das Hinweisen auf besondere Vorkommnisse und die Darlegung der Wertentwicklung.

Der von den Verpflichteten aufgestellte Rechenschaftsbericht unterliegt dann der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung prüfen wir im Wesentlichen: Vollständigkeit und Plausibilität.

Ihre Ansprechpartner

Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

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