Prüfung im Zusammenhang mit Börsengängen

Im Zuge von Börsengängen werden in der Regel Börsenprospekte erstellt, die zur Information von an dem Börsengang interessierter Parteien dienen. In das Börsenprospekt wird regelmäßig auch ein sogenannter „Comfort-Letter“ eines Wirtschaftsprüfers aufgenommen, in dem Ergebnisse gesonderter Untersuchungshandlungen über Finanzangaben des Börsenprospekts zusammengefasst werden. Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung unterstützen wir Sie bei den Prüfungen im Zusammenhang mit Börsengängen.

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Martin Kowol

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